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Aufnahmeantrag (PDF-Format)
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Bitte senden Sie
den Aufnahmeantrag an folgende Adresse:
Berta Hiob
Am Wasserlauf 7
93497 Willmering
Tel. 09971/2762 |
Mitgliederbeiträge
- Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass
der Platz freigegeben und spielfähig ist.
- Gespielt werden darf nur in Sportkleidung
und mit Sandplatzschuhen. Keine Joggingschuhe verwenden!
- Bei trockenem Platz muss das Spielfeld vor
dem Spielbeginn ganzflächig beregnet werden.
- Die Spielzeit beträgt 60 Minuten, jeweils
von der vollen Stunde an. Die Spielzeit darf verlängert
werden, wenn keine anderen Spieler spielen wollen.
- Rechtzeitig mit dem Spiel aufhören. Platz
von außen nach innen kreisförmig mit dem Schleppnetz
abziehen.
- Benutzte Geräte wieder ordnungsgemäß
aufräumen.
- Ein Platz gilt als belegt, wenn in der Belegungstafel
durch Anbringen der Schlösser dieser Platz reserviert wird.
Die Spieler sollen jedoch spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn
am Platz sein.
- Eine weitere Neueintragung kann erst nach
der abgespielten Stunde erfolgen.
- Grundsätzlich sollen die Schlösser
beider Spielpartner im Stundenfeld stecken. Im Ausnahmefall
gilt ein Platz auch dann als reserviert, wenn nur ein Schloss
in der Bele-gungstafel befestigt ist. Vor Spielbeginn ist dann
das zweite Belegschloss unbedingt anzubringen!
- Gespielt werden darf nur immer mit dem eigenen
Schloss, es ist nicht übertragbar auf andere Personen.
- Jugendliche, die nicht berufstätig sind,
dürfen sich ab 17 Uhr nur zusammen mit einem ab dieser
Zeit spielberechtigtem Mitglied zur Platzbelegung eintragen.
- Gäste, die nicht der Abteilung angehören,
haben die Möglichkeit, wochentags bis 17 Uhr einen Platz
anzumieten. Dies geschieht durch Vermittlung der Gemeindeverwaltung
Willmering zu deren Dienstreiten.
- An von der Vorstandschaft festgelegten Terminen
und an Turniertagen kann kein Platz vorbelegt werden.
- Das Vereinsheim darf nicht mit Tennisschuhen
betreten werden.
- Die Mitglieder haben dafür zu sorgen,
dass das Eingangstor zuletzt geschlossen wird.
- Bei ständiger Nichtbeachtung dieser Ordnung
kann das Schloss - und damit die Spielberechtigung - vorübergehend
eingezogen werden.
Die Vorstandschaft
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